Rechtliches

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Synpion IT UG (haftungsbeschränkt) -- Menden (Sauerland). Nachfolgend finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für IT-Dienstleistungen.

Paragraph 1

§ 1 Geltungsbereich

(1.1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Synpion IT UG (haftungsbeschränkt), Menden (Sauerland) (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde").

(1.2)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(1.3)Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Paragraph 2

§ 2 Vertragsschluss

(2.1)Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.

(2.2)Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2.3)Der Kunde ist an seinen Auftrag für die Dauer von zwei Wochen nach Zugang beim Auftragnehmer gebunden.

Paragraph 3

§ 3 Leistungen

(3.1)Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

(3.2)Der Auftragnehmer erbringt IT-Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Softwareentwicklung, Webentwicklung, IT-Beratung, Systemadministration, Cloud-Lösungen und IT-Support.

(3.3)Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte als Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Kunden verbleibt beim Auftragnehmer.

(3.4)Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

Paragraph 4

§ 4 Vergütung und Zahlung

(4.1)Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers oder nach individueller Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4.2)Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(4.3)Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Geschäftskunden bzw. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern zu berechnen.

(4.4)Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Paragraph 5

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(5.1)Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(5.2)Der Kunde benennt einen qualifizierten Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen.

(5.3)Der Kunde sorgt dafür, dass die notwendigen technischen Voraussetzungen (z. B. Zugänge, Serverkapazitäten, Testumgebungen) rechtzeitig bereitgestellt werden.

(5.4)Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

Paragraph 6

§ 6 Gewährleistung

(6.1)Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen und Spezifikationen entsprechen.

(6.2)Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer wird angezeigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder eine Ersatzlieferung vornehmen (Nacherfüllung).

(6.3)Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.

(6.4)Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, eigenständige Veränderungen des Kunden oder den Einsatz in einer nicht vereinbarten Systemumgebung zurückzuführen sind.

Paragraph 7

§ 7 Haftung

(7.1)Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

(7.2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(7.3)Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(7.4)Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

Paragraph 8

§ 8 Vertraulichkeit

(8.1)Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(8.2)Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits vor der Offenlegung bekannt waren, von einem Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(8.3)Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren fort.

Paragraph 9

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(9.1)Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, können Dauerschuldverhältnisse mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(9.2)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt verletzt.

(9.3)Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Der Auftragnehmer stellt alle dem Kunden gehörenden Daten und Unterlagen unverzüglich heraus.

Paragraph 10

§ 10 Schlussbestimmungen

(10.1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(10.2)Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Menden (Sauerland), sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(10.3)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

(10.4)Stand: März 2026

Synpion IT UG (haftungsbeschränkt) -- Menden (Sauerland)